Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Zur Erprobung neuer Maßnahmen zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde das begleitete Fahren ab 17 Jahre eingeführt.

Informationen zum Antrag und zur Prüfung
- Antragstellung und Ausbildung ab 16 ½ Jahren, mit Elternunterschrift.
- Theorieprüfung 3 Monate sowie die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
- Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien wie bei Kl. B, keine spezifischen für Fahren ab 17.

Bestandende Fahrprüfung
- Aushändigung einer Prüfbescheinigung, ohne Foto, Perso. oder Pass muss immer mitgeführt werden. Begleitperson(en) sind eingetragen.
- Sofortiger Beginn der Probezeit (2 Jahre)
- Gültigkeit nur in Deutschland.
- Kartenführerschein: Aushändigung mit 18J

Die Ausbildung der Kl. A kann erst mit 17 ½ begonnen werden

Informationen zu(r) Begleitperson(en) Voraussetzungen
- 30. Lebensjahr muß vollendet sein, mindestens 5 Jahre im Besitz der Kl. B, im VZR nicht mehr als 3 Punkte.

Antragstellung
- von jeder Person Kopie des Führerscheins
- Einverständnis der Begleitpersonen.
- Einverständnis zur Registerauskunft (VZR).
- Namentliche Eintragung in der Prüfbescheinigung.

Begleitpersonen:
- soll als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Verfügung stehen, Sicherheit vermitteln
und    Ruhe ausstrahlen.  Loben!
- Gefährliche Situationen nach der Fahrt besprechen.
- In keinem Fall in das Lenkrad greifen oder die Handbremse ziehen!!
- Verantwortlich ist immer der junge Fahrer
- Bei Begleitpersonen die mehr als 0,5 Promille oder 0,25mg/l Atemalkohol
haben oder unter Betäubungsmittelwirkung
stehen, erfolgt die unverzügliche Entziehung der Prüfbescheinignug.