Begleitetes Fahren ab 17 Jahre Zur Erprobung neuer Maßnahmen zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde das begleitete Fahren ab 17 Jahre eingeführt. Informationen zum Antrag und zur Prüfung - Antragstellung und Ausbildung ab 16 ½ Jahren, mit Elternunterschrift. - Theorieprüfung 3 Monate sowie die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag. - Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien wie bei Kl. B, keine spezifischen für Fahren ab 17.
Bestandende Fahrprüfung - Aushändigung einer Prüfbescheinigung, ohne Foto, Perso. oder Pass muss immer mitgeführt werden. Begleitperson(en) sind eingetragen. - Sofortiger Beginn der Probezeit (2 Jahre) - Gültigkeit nur in Deutschland. - Kartenführerschein: Aushändigung mit 18J Die Ausbildung der Kl. A kann erst mit 17 ½ begonnen werden
Informationen zu(r) Begleitperson(en) Voraussetzungen - 30. Lebensjahr muß vollendet sein, mindestens 5 Jahre im Besitz der Kl. B, im VZR nicht mehr als 3 Punkte.
Antragstellung - von jeder Person Kopie des Führerscheins - Einverständnis der Begleitpersonen. - Einverständnis zur Registerauskunft (VZR). - Namentliche Eintragung in der Prüfbescheinigung.
Begleitpersonen: - soll als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Verfügung stehen, Sicherheit vermitteln und Ruhe ausstrahlen. Loben! - Gefährliche Situationen nach der Fahrt besprechen. - In keinem Fall in das Lenkrad greifen oder die Handbremse ziehen!! - Verantwortlich ist immer der junge Fahrer - Bei Begleitpersonen die mehr als 0,5 Promille oder 0,25mg/l Atemalkohol haben oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen, erfolgt die unverzügliche Entziehung der Prüfbescheinignug.
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